Psychotherapeutische Praxis Beier-Dönges
Psychotherapeutische PraxisBeier-Dönges

Privatleistungen vs. Kostenübernahme durch Krankenversicherung

Wenn Sie bei uns Privatleistungen in Anspruch nehmen möchten, unterliegen alle gestellten Diagnosen und Beschwerdebilder sowie alle therapeutischen Inhalte bei uns dem Datenschutz bzw. unserer Schweigepflicht und werden KEINEM anderen Menschen (Gutachter, Fallmanager, Sachbearbeiter von Krankenkassen etc.) oder Behörden und Verwaltungen weitergegeben. (Dies kann im Rahmen einer Behandlung über Ihre Krankenversicherung der Fall sein!)

Die Anzahl der Gespräche bestimmen alleine Sie. Bei uns gibt es keine Vorgaben oder Beschränkungen durch Krankenkassen.

 

Psychische Diagnosen in den Krankenkassenakten haben z.T. immer noch einen starken Einfluss bei dem Abschluss von Versicherungen (u.a. Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung, Private Krankenkassen, Lebensversicherungen, Private Rentenversicherungen). Dieser Einfluss entfällt als Selbstzahler.

Es können zudem z.B. bei dem Antrag auf Verbeamtung Schwierigkeiten auftreten, wenn Sie (in der Vergangenheit) einmal eine psychotherapeutische Diagnose (F-Diagnose) bekommen haben oder aufgrund dessen behandelt wurden.

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